...Revierinhaber

Informationen für Revierinhaber, Eigenjagdbesitzer und Jäger


"Es ist des Jägers Ehrenschild,

dass er beschützt und hegt sein Wild,

waidmännisch jagt, wie sich`s gehört,

den Schöpfer im Geschöpfe ehrt!"

Nach § 1 des Bundesjagdgesetzes gilt für Jäger die Pflicht zur Hege, die ihn dazu anhält, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Vermeidung von Tierleid dienen.


Zur Vermeidung von Leid an Wild- und Nutztieren ist daher eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirten, beauftragten Lohnunternehmern und Jägern erforderlich. Eine gute Kommunikation untereinander ist wichtig, damit der Landwirt rechtzeitig über die geplante Mahd informiert und das Feld abgesucht werden kann.


Das Absuchen mit dem Hund zu Fuß ist allerdings mühsam, zeitaufwendig und erfahrungsgemäß werden mit dieser Methode nicht alle Jungtiere gefunden. Nicht selten werden dennoch Tiere getötet oder so schwer verletzt, so dass sie vom Jagdausübungsberechtigten vor Ort erlöst werden müssen.


Einfacher, zuverlässiger und sicherer ist es mit in den Drohnen integrierten Wärmebildkameras, die das Feld aus der Luft abfliegen.

Der Einsatz der Drohnen- und Rettungsteams erfolgt ehrenamtlich. Mit der Anforderung der Rehkitzrettung MG entstehen Ihnen somit keine Kosten.


Zur Vorbereitung des Einsatzes benötigen wir mindestens einen, besser zwei Tage Zeit. Nehmen Sie daher so früh wie möglich Kontakt zu uns auf: Der Vorlauf wird benötigt, um das Fluggebiet auszuwerten und gegebenenfalls flugrechtliche Genehmigungen zu erwirken.





Kitzretterbuchung
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