...Landwirte

Informationen für Landwirte


Der Landwirt hat nach aktuellem Tierschutzgesetz die Pflicht zur aktiven Mitwirkung an der Verhinderung des Mähtods von Rehkitzen. Unterlässt er zumutbare Maßnahmen, macht er sich strafbar.


Das Ausmähen von Rehkitzen greift darüber hinaus in das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten ein. Ein vorsätzliches oder fahrlässiges Eingreifen in dieses Recht gibt dem Geschädigten (Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer) einen Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger.



Neben den rechtlichen, kann das Ausmähen von Jungtieren auch weitere schwere Folgen haben. Wird das tote Tier unbemerkt mit einsiliert wird und enthält es „Clostridium botulinum“- Bakterien, können bei der Zersetzung des Kadavers sogenannte Botulinumtoxine entstehen, die die Silage vergiften. Dieses Gift kann man allerdings weder riechen noch sehen. Wird das Futter von Nutztieren gefressen, erkranken sie an einer akuten Vergiftung und man spricht von „Botulismus“. Das Gift wirkt auf Nerven, Muskeln des Bewegungs-apparates und auf Muskeln der Zungen-, Kau-, Schluck- und Bauchmuskulatur. Bei einem akuten Krankheitsverlauf wird zunächst die Muskulatur am Kopf und dann nach und nach am ganzen Körper gelähmt. Schlussendlich stirbt das Tier an einer Lähmung der Atemmuskulatur. Ist ein Tier erkrankt, sind die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung der Vergiftung so gut wie aussichtslos, es verendet qualvoll. Je nach Verteilung des Giftes im Futter, kann ein große Anzahl des Nutztierbestandes betroffen sein.


Zur Vermeidung von Leid an Wild- und Nutztieren ist daher eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirten, beauftragten Lohnunternehmern und Jägern erforderlich.


Das Mähen der Fläche von innen nach außen hilft fluchtfähigen Tieren wie Fasanen und Feldhasen, Rehkitze drücken sich aber bewegungslos auf den Boden, das Gelege von weiterem Niederwild ist dem Mähwerk ebenfalls schutzlos ausgeliefert. Ein höherer Schnitt, das Absuchen mit Hunden, der Einsatz von Infrarotgeräten und das Vergrämen mit Hilfsmitteln waren bisher geeignete Maßnahmen zur Rettung von Rehkitzen und anderen Jungtieren.


Einfacher, zuverlässiger und sicherer ist es mit in den Drohnen integrierten Wärmebildkameras, die das Feld aus der Luft abfliegen.


Der Einsatz der Drohnen- und Rettungsteams erfolgt ehrenamtlich. Mit der Anforderung der Rehkitzrettung MG entstehen Ihnen somit keine Kosten.


Zur Vorbereitung des Einsatzes benötigen wir mindestens einen, besser zwei Tage Zeit. Nehmen Sie daher so früh wie möglich Kontakt zu uns auf: Der Vorlauf wird benötigt, um das Fluggebiet auszuwerten und gegebenenfalls flugrechtliche Genehmigungen zu erwirken.



Kitzretterbuchung
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