Wie funktioniert die Rettung von Kitzen mit Hilfe einer Drohne?
Die grundsätzliche Voraussetzung für einen Einsatz während der Mahdzeit ist die Anforderung eines Teams durch den Landwirt, Lohnunternehmer und/oder Revierinhaber. Im rechtlichen Rahmen ist die Zusammenarbeit aufgrund der jeweiligen Hegepflicht des Grundbesitzers und der Revierinhaber festgeschrieben. Daher benötigen wir die Zustimmung des Revierinhabers oder Grundstückeigentümers um diese Flächen abzusuchen. Ansonsten bestünde im schlimmsten fall die Gefahr der Jagdwilderei für unsere Teams, denn das Aufsuchen und Nachstellen von Wild kann durchaus so ausgelegt werden.
Grundsätzlich gilt im Falle eines Falles das Verursacherprinzip.
Der Revierinhaber oder der Landwirt bzw. sein Vertreter sollte im Idealfall vor Ort sein und 2-3 Helfer zur Rettung der Kitze (Sichern oder Aufnehmen der Wildtiere und Verbringen in einen sicheren Bereich) zur Verfügung stellen können.
Der Drohnenpilot stimmt sich vor Ort ab, wie mit den gefundenen Kitzen umgegangen wird. Das Rettungsteam trifft sich vor der Mahd auf dem betroffenen Feld. Der Drohnenpilot fliegt nun in einer zuvor automatisch berechneten Flugroute das Feld lückenlos ab. Eine zweite Person betrachtet das Live-Bild der Wärmebild-Kamera auf einem Bildschirm am Boden und meldet verdächtige Stellen. Per Funk oder per App werden die Helfer an diese Stellen navigiert und prüfen, ob es sich wirklich um ein Rehkitz handelt. Sie nehmen das Jungtier auf, ohne es mit menschlichem Geruch in Kontakt zu bringen und setzen es am Feldrand an einer sicheren Stelle wieder ab. Hier wird es später von der Mutter wiedergefunden und weiter versorgt. Unsere Einsätze erfolgen in der Regel ab kurz vor Sonnenaufgang bis ca. 7.30 Uhr, je nach Sonneneinstrahlung. Bei anhaltend geschlossener Wolkendecke kann evtl. auch am Abend gesucht werden. Je wärmer der Boden, desto höher allerdings die Zahl der Fehlermeldungen.
Die Arbeit der Rehkitzrettung MG ist kostenlos. Die Drohnenpiloten und Helfer engagieren sich ehrenamtlich. Für sie gilt es, den intensiven zeitlichen Aufwand während der Mahdmonate mit ihren beruflichen, schulischen und privaten Verpflichtungen in Einklang zu bringen, daher wird es kaum möglich sein, tagsüber Einsätze zu fliegen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Rehkitz & Wildtierrettung sowie die jeweiligen Verantwortlichkeiten sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert.
Hier sind einige wichtige Punkte:
- Tierschutzgesetz (TierSchG): Der Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Artikel 20a des Grundgesetzes verankert und findet seine rechtliche Ausgestaltung im Tierschutzgesetz. Landwirte sind tierschutzrechtlich verpflichtet, bei der Durchführung landwirtschaftlicher Maßnahmen Tieren vermeidbare Leiden oder Qualen zu ersparen.
- Jagdausübungsrecht: Die Rehkitzrettung ist eine Form der Jagdausübung, die das „Aufsuchen“ und „Fangen“ von Wild im Sinne des § 1 BJagdG umfasst. Dies ist ein ausschließliches Recht des Jagdausübungsberechtigten. Eine Handlung ohne dessen Zustimmung stellt Jagdwilderei dar.
- Verantwortlichkeiten:
- Landwirte/ Lohnunternehmer: Sie sind primär verantwortlich für das Absuchen ihrer Felder vor der Mahd, um das Ausmähen von Kitzen zu verhindern. Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen treffen. Der jeweilige Revierinhaber ist daher durch den Landwirt über die geplante Mahd so zu informieren, das auch er entsprechende Maßnahmen einleiten kann.
- Jagdausübungsberechtigte: Sie haben eine Mitwirkungspflicht im Rahmen der Hegeverpflichtung. Der Jagdausübungsberechtigte sollte möglichst frühzeitig durch den Landwirt informiert werden wann welche Fläche gemäht werden soll, um geeignete Massnahmen ergreifen zu können.
- Maschinenführer: Wenn ein Landwirt einen Erntehelfer oder ein Lohnunternehmen beauftragt, sollte vertraglich vereinbart werden, wer die Vorkehrungen zum Tierschutz zu treffen hat.
Drohnenverordnung: Gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) müssen Drohnenbetreiber die allgemeinen Vorschriften für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen einhalten. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Flugverbotszonen und die Vermeidung von Gefährdungen von Personen, Tieren und Sachen.
Der Einsatz der Drohnen- und Rettungsteams erfolgt ehrenamtlich. Mit der Anforderung unserer Rettungsteams entstehen Ihnen somit keine Kosten.
Damit wir auch in Zukunft dieser ehrenamtlichen arbeit nachgehen können sind Spenden zum Erhalt der Betriebskosten und Verbrauchsmaterial immer gerne gesehen.
Bitte Beachten Sie:
Zur Vorbereitung des Einsatzes benötigen wir mindestens einen, besser zwei Tage Zeit. Nehmen Sie daher so früh wie möglich Kontakt zu uns auf: Der Vorlauf wird benötigt, um das Fluggebiet auszuwerten und gegebenenfalls flugrechtliche Genehmigungen zu erwirken.
Legen Sie im Idealfall die Flächen selber über unsere Flächenerfassung an, dies hat den massgeblichen Vorteil das Sie die Fläche genau kennen und wir diese dann kurzfristig für die Flüge vorbereiten können.
Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit hier mit uns Kontakt aufzunehmen und uns Ihre Buchung zu übermitteln.
